Die am Bau beteiligten Ämter, Branchen, Gewerke, Partner

Im folgenden finden Sie eine Übersicht der Beteiligten beim Bau eines Massiv-Hauses. Nicht alle werden Ihnen als Bauherr während des Bauablaufs kennen lernen. Viele Wege und Kommunikation mit Behörden, Ämtern, Handwerkern werden von uns als Bauunternehmen für Sie übernommen.  Aber auch als Bauherr sollten Sie die verschiedenen Beteiligten kennen und deren Berufs oder Branchenbezeichnung zuordnen können.

Ein weiterer besonders wichtiger Punkt ist die Wahl des ersten Ansprechpartners, der am Bau beteiligten, quasi Ihrem Baupartner während der gesamten Bauphase. Soll Ihr Baupartner ein Architekt, ein Bauunternehmen oder ein Bauträger sein?

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Die Bauherren, Vertreter der Bauherren

Sie als Bauherr sind natürlich der erste Ansprechpartner für den jeweils beauftragten Auftragnehmer. So ist es Ihnen möglich, den Auftrag komplett an einen Architekten, an eine Baufirma, einen Gerneralübernehmer oder einen Bauträger zu vergeben. Natürlich kann ein Bauherr Teile des Auftrags an Sub-Unternehmer oder einzelne Handwerksunternehmen vergeben. Ebenso besteht die Möglichkeit, spezifische Vollmachten während des Bauablaufs an von Ihnen bevollmächtigte Personen zu übergeben.

Bevollmächtigte Vertreter der Bauherren

Generell sollten auf jeder Baustelle klare Vertretungsverhältnisse geregelt sein. Dies liegt im Interesse des Auftraggebers und Auftragnehmers. Nichts ist für die beteiligten Gewerke schlimmer, als wenn Personen auf einer Baustelle Anweisungen erteilen, die dazu keine Berechtigung haben. Daher sollten Sie als Bauherr, gemeinsam mit dem beauftragten Architekten, dem General-Übernehmer oder dem Bauträger diese Rechte im Voraus regeln, im Vertrag dokumentieren und allen Beteiligten mitteilen. Nur wirklich klar geregelte Vertretungsverhältnisse schützen Sie im Bauverlauf vor Streitigkeiten und juristischen Auseinandersetzungen. Die am Bau beteiligten werden es Ihnen danken.

Die am Bau beteiligten Ämter und öffentliche Einrichtungen

Altlastenverzeichnis

Der Begriff Altlastenverzeichnis oder auch Altlastenregister bezeichnet ein Register, in dem von den Umweltämtern der Kommunen und Bundesländer alle altlastenverdächtigen Flächen, Verdachtsflächen oder auch schädliche Veränderungen des Bodens oder Erdreiches erfasst werden und in Datenbanken gespeichert werden. In der Regel wird dieses Verzeichnis vom Beauftragten Architekten eingeholt. Als Grundstückseigentümer können Sie dies auch jederzeit selbst einholen. Die am Bau Beteiligten, wie beispielsweise der Bauunternehmer wird Sie oder den Beauftragten Architekten bei Gelegenheit auf dieses Dokument ansprechen.

Amtsgericht

Sie möchten Einsicht in das Grundbuche nehmen? Dann steht Ihnen ein Besuch beim Amtsgericht bevor. Bei jedem Amtsgericht wird das Grundbuch als öffentliches Register geführt. In aller Regel erhalten Sie bereits vom Makler oder dem Verkäufer Ihres Grundstücks einen Grundbuchauszug. Die am Bau beteiligten, haben je nach Anspruch auch die Möglichkeit das Grundbuch einzusehen. Bestandteil dieses Grundbuchauszugs sind Einträge über Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte und ähnliche Einträge.

Hier ein Link zum Amtsgericht Stuttgart >>

Bauamt

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Prinzipiell gibt es drei Arten von Bauämtern. Das kommunale Bauamt, das Landesbauamt und das Bundesbauamt. Die Bezeichnung dieser Ämter kann je nach Bundesland voneinander abweichen. Ebenso hat jedes Bundesland eine unterschiedliche interne Aufgabenverteilung. In aller Regel hat ein Bauamt jegliche Planungsaufgaben inne. Unter anderem die Betreuung von öffentlichen Gebäuden, wie Kindergärten, Schulen und Verwaltungsgebäuden. Ebenso die Organisation des Verkehrs, die Straßenverwaltung und Bauvorhaben der jeweiligen Gemeinde. Jedes Bauamt arbeitet auf Grundlage des Bauordnungsrechts, welches sich nach der örtlichen Bauordnung oder der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes richtet. 

Grundbuchamt

Als zukünftige Bauherren empfehlen wir Ihnen vor dem Kauf eines Grundstücks unbedingt das jeweilige Grundbuch einzusehen. Diesen erhalten Sie beim jeweiligen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt ist kein eigenes Amt, sondern eine Abteilung des Amtsgerichtes. Allerdings benötigen Sie zur Einsicht in ein Grundbuch eine Berechtigung oder es liegt ein berechtigtes Interesse vor:

Dazu zählen beispielsweise:

  • der Eigentümer des Grundstücks
  • Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften
  • öffentlich bestellte Vermessungsingenieure 

Als Kaufinteressent  erhalten Sie nur Einsicht, wenn Sie eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers vorlegen können.

Die unterschiedlichen Einträge in einem Grundbuch bilden Informationen wie beispielsweise:

  • welche Bank ist eingetragen und an welchem Rang und in welcher Abteilung
  • gibt es Wegerechte für angrenzende Grundtstücke
  • sind Vorkaufsrechte vergeben 
  • liegen Verpfändungen oder Hypotheken auf dem Grundstück, die beim Verkauf/Erwerb ausgetragen werden müssen
ab.

Katasteramt, Vermessungsamt

Ein Katasteramt ist für die Vermessung und Kartierung der regionalen Liegenschaften verantwortlich. Hier werden alle Grundstücke des Landkreises und der gesamten Region geführt und verwaltet. Einige Bundesländer bezeichnen dieses Amt auch als Vermessungsamt. Auch hier gibt es einige Unterlagen, welche Sie beispielsweise für einen Finanzierungsantrag bei Ihrem Kreditinstitut benötigen, wie:

  • Flurkarte
  • Vermessungskarte

Auf diesen ist das jeweilige Grundstück und die angrenzenden Flurstücke und Grundstücke eingezeichnet und vermessen. Es ist ersichtlich, welche Ausrichtung (Himmelsrichtung) das Grundstück hat, die Form des Grundstücks, sowie angrenzende Eisenbahnlinien, öffentliche Verkehrsräume und Straßen oder auch Gewässer an das Grundstück angrenzen. Die am Bau Beteiligten Unternehmen haben ebenfalls Anspruch an diesen Unterlagen.

Liegenschaftsamt

Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten Baugrundstück? Dann haben Sie und die am Bau Beteiligten die Möglichkeit sich an das Liegenschaftsamt zu wenden. Als eine kommunale Einrichtung verwaltet das Liegenschaftsamt auch sämtliche Grundstücke, welche Eigentum der jeweiligen Gemeinde oder Stadt sind. Gerade im ländlichen Raum bietet sich hier für alle am Bau Beteiligten eine gute Möglichkeit ein geeignetes Grundstück von diesen zu erwerben. Das Liegenschaftsamt ist neben dem Kauf und Verkauf auch für die Vermietung und Verpachtung von städtischem Wohneigentum sowie Kleingärten, Wiesen und Ackerland zuständig. 

Architekt als erster Partner am Bau

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Viele Bauherren denken beim „Architekt“ in erster Linie an teure, edel gestaltete Formen und aufwendige Gebäude, welche oft nicht besonders alltagstauglich sind. Natürlich ist Architektur auch immer eine Form von Kunst. Aber es bedeutet deshalb nicht, dass Architekten immer unbezahlbare Traumhäuser im Sinn haben. Ganz im Gegenteil! Jeder Hausbau mit einem Architekten beginnt in der Regel mit einem unverbindlichen Gespräch, bei welchem Sie Ihre Wünsche und in Punkto Umsetzung und Kosten genau definieren sollten. Sie erhalten vom Architekten in jedem Fall eine erste Einschätzung, in wie fern Ihre Ziele und Vorstellungen mit dem geplanten Budget und dem vorhandenen Grundstück unter den jeweils gegebenen baurechtlichen Rahmenbedingungen auch realisierbar sind.

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil des Architekten ist die gesetzlich vorgeschriebene Neutralität. So darf er sich, neben mehreren anderen Vorgaben, beispielsweise nicht an einen einzelnen Handwerker binden. Sie erhalten einen ausführlichen Kostenvoranschlag, in welchem die Baukosten und das Honorar des Architekten (für alle Bauphasen) detailliert ausgewiesen sind.

Wenn Sie Wert auf optimale Transparenz der Kosten (aber auch mehr eigenem Aufwand) und eine individuelle Planung legen, dann ist sind Sie eventuell mit einem Architekten gut beraten. Ihr Architekt kann in diesem Fall die am Bau beteiligten weitestgehend allein koordinieren.

Bauunternehmen-Generalübernehmer als erster Ansprechpartner der am Bau beteiligten

Im Prinzip beschreibt der Begriff des Generalübernehmer bereits alle Leistungen. Der GÜ führt im wesentlichen den mehrheitlichen Teil der gesamten Bauleistungen mit seinem eigenem Unternehmen selbst durch. Lediglich die Planung (Architekt) und einzelne Gewerke werden von sogenannten Sub-Unternehmern erbracht. In aller Regel werden Sie mit einem regional ansäßigem Unternehmen eine gut Wahl treffen. Eine solide Qualität, regionale Verfügbarkeit vieler Materialien und qualifizierte Handwerker sind ein Muss wenn es um den Bau eines Massiv-Hauses geht. Gern übernehmen wir als  Probau-Süd GmbH diese Leistungen für Sie. Wir koordinieren dabei alle am Bau beteiligten Ämter und Gewerke. 

Von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe-seit mehr als 15 Jahren. 

 

Generalübernehmer, Bauträger

Bauunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger was macht den Unterschied? 

Ein Bauträger unterscheidet sich deutlich vom klassischen Bauherrn und dem Bauunternehmer dahingehend, dass der Bauunternehmer-General-Übernehmer lediglich die Bauleistungen übernimmt, dem hingegen der Bauträger in aller Regel auch Eigentümer des Grundstücks ist und dieses bebauen lässt um es später das Gebäude samt Grundstück wieder verkauft. 

Ein deutlicher Vorteil für Sie als Bauherr: Sie bekommen ganz einfach das was Sie sehen! Ein Bauträger beauftragt den Architekten, alle Handwerker und liefert Ihnen am Ende ein schlüsselfertiges Haus. Oft zum Fixpreis. Unabhängig von den tatsächlichen Baukosten, zahlen Sie als Bauherr den Preis, der im Vorfeld vereinbart wurde.

Immer vorausgesetzt, dass Sie bereit sind auf etwas Individualität, eigenen Gestaltungsspielraum, Eigenkontrolle und die Auswahl der Handwerker zu verzichten, dann ist das Bauen mit einem Bauträger die richtige Wahl. Der Aufschlag für die Leistungen des Bauträgers ist bei uns bereits  kalkuliert.

Das Team von

Pro Bau Süd
Max-Planck-Straße 51
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0711 5852594
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