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Im Rahmen der Bauplanung wird Ihr neues Haus gedanklich und gestalterisch entwickelt. Die Kosten werden kalkuliert, die Baufristen werden grob erfasst und in einem ersten Zeitplan definiert. Weiterhin wird ein Bauantrag zur Erteilung einer Baugenehmigung erstellt. Dem folgen eine Bauzeichnung für den Bauantrag sowie erste Ausführungspläne für die verschiedenen Gewerke. Diese Arbeiten werden in der Regel durch einen Architekten, ein Planungsbüro oder einen dazu zugelassenen Bauingenieur erbracht.
Im ersten Schritt der Bauplanung, während der Grundlagenermittlung, definieren Sie, gemeinsam mit einem Planungsbüro oder Architekt die grundlegenden Aufgabenstellungen für Ihr Bauvorhaben:
Sind die Schritte aus der Grundlagenermittlung definiert, folgt in diesem zweiten Schritt die genauere Klärung zur Gestaltung und Funktion Ihres zu bauenden Massiv-Hauses.
Hierzu zählen:
Allerdings reden wir zu diesem Zeitpunkt noch immer über Entwürfe. In jedem Fall dient die vom Architekten oder Bauträger erstellte Kostenkalkulation dazu, mit Ihrem Finanzinstitut oder einem Spezialisten für Baufinanzierungen alle finanziellen Angelegenheiten für das Bauvorhaben zu besprechen.
Und es macht Sinn, über die Erbringung von Eigenleistungen nachzudenken. Banken honorieren dies. In der Regel sind 15% der Kreditsumme als Eigenleistung akzeptierbar.
Sie verfügen über die nötigen finanziellen Mittel oder haben eine Zusage für die Finanzierung? Dann können Sie das Projekt Ihres Massiv-Hauses fortsetzen. Jetzt werden die meisten Schritte wesentlich konkreter und handfester. Anhand der Entwürfe wird ein vollständiges und Bau-Planungskonzept erstellt.
Hierzu zählen:
Jetzt geht es um den Bauantrag und die Baugenehmigung Ihres Massiv-Hauses. Alle notwendigen Unterlagen werden vom Architekten oder einem Planungsbüro erstellt.
Hierzu zählen:
Bei dem folgenden Antragsverfahren wird durch die zuständige Baubehörde von Stadt oder Gemeinde geprüft, ob der geplante Neubau dem jeweiligen Bebauungsplan und dem Bauordnungsrecht entspricht. Je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde kann die Bearbeitung mehrere Monate, manchmal aber auch nur wenige Wochen dauern.
Liegt die schriftliche Baugenehmigung vor, dürfen Sie mit dem Bau des Einfamilienhauses beginnen. In der Regel gilt sie für ein bis vier Jahre. Dauert der Start länger als die gültige Baugenehmigung, müssen Sie eine Verlängerung beantragen.
Jetzt werden alle bisher erstellten Entwürfe nochmals optimiert und im Detail mit allen Fachplanern der einzelnen Gewerke abgestimmt. Es werden ausführungsreife Zeichnungen erstellt und eine exakte Kalkulation der benötigten Baustoffe und deren Mengen kalkuliert. Weiterhin erstellt man detaillierte Beschreibungen des Massiv-Hauses, der einzelnen Materialien und der geforderten Qualitäten.
Oft werden diese Planungen parallel zur Genehmigungsplanung erbracht. So ist eine Zeitersparnis möglich. Selbst wenn eine Baugenehmigung nur unter bestimmten Auflagen erteilt wird, kann der Architekt die entsprechenden Ausführungspläne noch ergänzen.
Eine Baugenehmigung ist natürlich die Grundvorraussetzung eines jeden Bauvorhabens im massiven Wohnbau. Eine Baugenehmigung legt verbindlich fest, was gebaut werden darf und wie auf dem jeweiligen Grundstück gebaut werden darf. Die Richtlinien und Kriterien sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grundlage bildet daher die jeweilige Landesbauordnung. Für unsere Kunden im Großraum Stuttgart gilt daher die Landesbauordnung von Baden Württemberg. Ist eine Baugenehmigung erteilt, gilt diese in der Regel für mehrere Jahre.
Jetzt werden bereits Werksverträge für die einzelnen Gewerke vorbereitet und die entsprechenden Unterlagen für die Ausschreibungen erledigt. Es erfolgt die Festlegung des Vergabetermins und die Angebote werden an die beteiligten Gewerke versendet.
Wesentliche Bestandteile der Ausschreibungen sind dabei:
Wir als Bauträger und Baufirma kennen eine Vielzahl von Gewerken und Handwerksbetrieben, die in den zurückliegenden Jahren eine qualitativ hochwertige und pünktliche Leistung erbracht haben. Diese werden in der Regel von uns über das bevorstehende Bauvorhaben und die folgende Ausschreibung informiert. Natürlich können auch Sie als Bauherr selbst Gewerke vorschlagen, welche sich an der Ausschreibung beteiligen sollen.
Im Verlauf von 4 bis 6 Wochen sollten alle Angebote der Gewerke beim Architekten, Planungsbüro oder Bauträger eingegangen sein.
Ein Bauzeitenplan ist eines der wichtigsten Werkzeuge, um den im Bauvertrag geregelten Terminen gerecht zu werden. Er dient neben der Terminierung und Kontrolle der einzelnen Bauabläufe jedem Gewerk zur fristgerechten Bestellung der benötigten Materialien. In aller Regel wird der Bauzeitenplan vom Architekten, dem Auftraggeber und dem Bauleiter gemeinsam erstellt und im Nachgang mit dem Bauherrn und den verschiedenen Gewerken abgestimmt.
Hier eine stark vereinfachte, schematische Darstellung eines Baufristenplans des ersten Bauabschnitts
Nur mittels eines exakt definierten Bauzeitenplans ist es möglich, allen Gewerken und Unternehmern die erforderlichen Fristen und Abläufe zum jeweils benötigten Termin zu definieren. Ein gut abgestimmter und eingehaltener Bauzeitenplan ermöglich letztendlich die Einhaltung des vorgesehenen Einzugstermins in Ihr neues Massivhaus.
Bei Fragen fragen. Gern erörtern wir mit Ihnen gemeinsam alle Leistungen zum Thema Bauplanung-Baugenehmigung. Kontaktieren Sie uns.
Das Team von
Pro Bau Süd
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